29.07.2024 - Fertiggaragen zur Übersicht

Baugenehmigung für Fertiggaragen in NRW: Alles, was Sie 2024 wissen müssen

Informieren Sie sich über die aktuellen baurechtlichen Vorschriften für Fertiggaragen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024 und planen Sie Ihr Projekt rechtssicher.

Warum eine Baugenehmigung wichtig ist

Der Bau einer Fertiggarage bietet zahlreiche Vorteile, doch bevor Sie mit der Planung beginnen, müssen Sie sich über die geltenden baurechtlichen Vorschriften informieren. In Nordrhein-Westfalen (NRW) gelten spezielle Regelungen, die jeder Bauherr kennen sollte. Wir von JUWEL Fertiggaragen geben Ihnen einen umfassenden Überblick über das Baurecht für Fertiggaragen in NRW im Jahr 2024.

Wann benötigen Sie eine Baugenehmigung?

In Nordrhein-Westfalen sind Garagen grundsätzlich genehmigungspflichtig, es sei denn, sie fallen unter bestimmte Ausnahmen. Seit der Novellierung der Landesbauordnung NRW 2024 sind Garagen mit einer Brutto-Grundfläche von bis zu 30 m² und einer maximalen Höhe von 3 Metern genehmigungsfrei, solange sie sich innerhalb des Bebauungsplans bewegen und die planungsrechtlichen Vorgaben einhalten. Dies schließt jedoch nicht aus, dass lokale Vorschriften oder Bebauungspläne zusätzliche Anforderungen stellen können.

Genehmigungsfreistellungsverfahren: Wenn Ihre Garage in einem Bereich liegt, der durch einen gültigen Bebauungsplan abgedeckt ist, und alle planungsrechtlichen Anforderungen erfüllt, können Sie anstelle eines vollständigen Baugenehmigungsverfahrens eine Genehmigungsfreistellung beantragen. Dies vereinfacht den Prozess erheblich, erfordert aber immer noch eine formale Anzeige bei der zuständigen Gemeinde.

Besondere Vorschriften für die Grenzbebauung

Bei der Planung Ihrer Fertiggarage müssen Sie auch die Regelungen zur Grenzbebauung beachten. In NRW dürfen Garagen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden, wenn sie bestimmte Maße nicht überschreiten. Die maximale Wandhöhe beträgt 3 Meter, und die Länge entlang der Grenze darf nicht mehr als 9 Meter betragen. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Nachbarrechte gewahrt bleiben und keine unzumutbare Beeinträchtigung entsteht.

Für Garagen, die in Abstandsflächen anderer Gebäude gebaut werden sollen, gelten ebenfalls spezielle Vorschriften. Diese sogenannten abstandsflächenrechtlichen Privilegierungen erlauben es, Garagen ohne eigene Abstandsflächen zu errichten, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie zum Beispiel die Einhaltung einer maximalen Wandhöhe und Länge.

Besonderheiten für den Bau im Außenbereich

Sollten Sie planen, Ihre Garage im Außenbereich zu errichten, gelten strengere Anforderungen. Hier ist eine Baugenehmigung immer erforderlich, und das Vorhaben wird nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt. Ein wichtiges Kriterium ist, dass das Bauvorhaben öffentliche Belange nicht beeinträchtigen darf und die Erschließung gesichert sein muss.

Gute Planung ist das A und O

Der Bau einer Fertiggarage in Nordrhein-Westfalen erfordert sorgfältige Planung und Kenntnis der baurechtlichen Anforderungen. Auch wenn viele Garagen inzwischen genehmigungsfrei errichtet werden können, sollten Sie immer die aktuellen Vorschriften und örtlichen Bauvorschriften prüfen. Im Zweifel lohnt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Für individuelle Beratung und maßgeschneiderte Garagenlösungen steht Ihnen das Team von JUWEL Betonbauteile gerne zur Verfügung. Planen Sie Ihre Fertiggarage jetzt mit unserem Garagenkonfigurator und sorgen Sie dafür, dass Ihr Bauvorhaben reibungslos verläuft.

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